Ultradünn und federleicht – die Antirutschmatte für Spezialgebiete
§ 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verlangt, Ladung so zu sichern ist, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, rollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen darf. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik, laut
VDI-Richtlinien 2700 ff zu beachten.
Die VDI-Richtlinie
VDI 2700 ist daher Grundlage von Prüfungen zur Feststellung des
Gleitreibbeiwertes.
Prüfzeugnisse sind für die Information des Anwenders zur genauen Ermittlung der gesetzlichen Vorgaben in der Ladungssicherung. Prüfzeugnisse sind nicht auf andere Antirutschmatten übertragbar.
Mißbräuchliches Verwenden und Kopieren von Prüfzeugnissen wird in jedem Fall zur Anzeige gebracht.
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